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 Allgemeine Geschäftsbedingungen der PV Lab Germany GmbH 

 § 1 Allgemeines

Die PV Lab Germany GmbH ist ein Prüf- und Messlabor für Photovoltaikmoduleunddokumentiert ihre Leistungen anhand von Prüf- und Messberichten. Die PV Lab Germany GmbH erstellt keine Gutachten.

Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungendes Bestellerserkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt.

§ 2 Auftrag

Unsere Angebote werden schriftlich erstellt, sie sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

Der Vertrag wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Fax, Brief oder E-mail) des Kunden geschlossen.

Rahmenaufträge werden gemeinsam mit dem Kunden spezifisch definiert und auch vertraglich fixiert.

Der Auftraggeber darf der Firma PV LabGermany GmbH keine Weisungen erteilen, die deren tatsächliche Feststellung oder das Ergebnis ihrer Prüfung verfälschen könnten.

§ 3 Leistungsumfang

Die vereinbarten Leistungen werden nach allgemein anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften durchgeführt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Wobei PV Lab Germany GmbH die Wahl der Methoden und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst bestimmt.

Die PV Lab Germany GmbH ist nicht verpflichtet zur Überprüfung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, die den Prüfungen zu Grunde gelegt werden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. 

Die PV Lab Germany GmbH ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eine oder mehrere Unterauftragnehmer wie zum Beispiel andere Prüflabore hinzuzuziehen.

§ 4 Proben und Prüflinge / Rückgabe

Photovoltaikmodule an denen nicht zerstörende Prüfungen durchgeführt worden sind, werden an den Auftraggeber zurückgegeben. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des zufälligen Untergangs.

Für alle anderen Prüflinge und Proben besteht keine Aufbewahrungs- und Rückgabepflicht, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen oder vertragliche Vereinbarungen bestehen.

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet nach der 1. Aufforderung eine Lieferadresse für die unbeschädigten Photovoltaikmodule zu nennen. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nicht nach, behalten wir uns vor Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Wenn uns zwei Wochen nach der 2. Aufforderung noch keine Lieferadresse vorliegt, behalten wir uns vor die Ware zu versteigern und den Gewinn nach Abzug aller Kosten

dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

§ 5 Verpackung, Versand

Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechend der Verpackungsverordnung vorgesehene Materialien zu verwenden. Im Normalfall werden die bei Anlieferung verwendeten Behälter und Materialien bei der Rücksendung wiederverwendet. Die Anlieferung der Ware hat frachtfrei zu erfolgen, die Rücklieferung erfolgt unfrei. Eventuell entstehende Entsorgungskosten, die durch unvorschriftsmäßige Verpackung oder Materialien anfallen, werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand die Firma verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

 

 

§ 6 Termine

Wenn ein Leistungszeitraum vereinbarte wurde, beginnt dieser erst, sobald alle zur Durchführung erforderlichen Prüflinge, Unterlagen, sowie Genehmigungen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind. Leistungszeiträume müssen schriftlich vereinbart werden. Falls wir in Verzug geraten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist insoweit vom Auftrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche aus einer verzögerten Lieferung der Prüfungsergebnisse bzw. Rücklieferung der Module kann unser Auftraggeber nicht geltend machen. Für Verzögerungen in der Leistungserbringung durch höhere Gewalt haftet die PV Lab Germany GmbH nicht.

Die Firma PV Lab Germany GmbH ist zu Teillieferungen sowie Teilrechnungen berechtigt.

 

 

§ 7 Mitwirkung

Mitwirkungsleistungen (benötigte Unterlagen und Informationen) des Auftraggebers müssen für die PV Lab Germany GmbH kostenlos erbracht werden. Alle Unterlagen, Hilfsstoffe und Hilfskräfte müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber trägt den entstanden Mehraufwand der durch unrichtige oder lückenhafte Angaben entsteht.

 

 

§ 8 Vertraulichkeit

Die PV Lab Germany GmbH verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen. Die PV Lab Germany GmbH verpflichtet sich auch, den Auftraggeber im Voraus über die Informationen zu unterrichten, die die PV Lab Germany GmbH beabsichtigt öffentlich zu machen.

Mit Außnahme der Informationen, die der Auftraggeber öffentlich zugänglich macht oder wenn es zwischen der PV Lab Germany GmbH und dem Auftraggeber eine Vereinbarung gibt, werden alle anderen Informationen als geschützte Informationen betrachtet und werden als vertraulich angesehen. Wenn von der PV Lab Germany GmbH gesetzlich gefordert wird oder es durch vertragliche Verpflichtungen gestattet ist, vertrauliche Informationen weiterzugeben, so wird der Auftraggeber oder die betroffene Person über die Weitergabe dieser Informationen unterrichtet, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Informationen über den Auftraggeber aus anderen Quellen als diesem selbst werden als vertraulich behandelt. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb der Firma arbeitenden Personen.

 

§ 9 Preise

Sämtliche Preise gelten gemäß der jeweiligen aktuellen Preisliste. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Soweit die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber nach der Angebotsfrist erfolgt bzw. die dem Angebot zugrundeliegenden Mengen sich ändern, behält sich die Firma PV Lab Germany GmbH vor ein neues Angebot abzugeben. Ändern sich die weiteren Faktoren, so werden die Preise bis zum Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöht. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlicher Höhe (ohne Nachweis) in Rechnung gestellt werden. Die Mehrwertsteuer wird in der bei Auftragserteilung gesetzlich bestimmten Höhe der Vergütung zugeschlagen.

 

 

§ 10 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung wird nach Erbringung der Leistung fällig. Rechnungen sind am Tag der Fälligkeit netto, ohne Abzüge zu zahlen. Etwaige Beanstandungen des Auftraggebers sind nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtmäßig festgestellt sind. Unsere Forderungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich an die PV Lab Germany GmbH zu senden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarung. Soweit keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Sofern eine Vergütung der Höhe nach nicht vereinbart ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

§ 11 Abnahme

Die erbrachten Leistungen und Teilleistungen gelten als abgenommen, wenn 14 Tage nach Erhalt der Leistung

oder Teilleistung kein Widerruf erfolgt.

 

§ 12 Gewährleistung

Soweit unser Auftraggeber gegenüber Dritten eine Gewährleistung übernimmt, ist die Übernahme einer Gewähr durch uns ausgeschlossen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der von uns geprüften Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, erst spätestens der Zeitpunkt des Verlassens unseres Hauses. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Lieferungen unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel - bei Kaufleuten: offensichtliche Mängel - sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch mitzuteilen. Eine Haftung danach ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Eingriffe vornimmt und nicht auszuschließen ist, dass der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Sämtliche Ansprüche gegen die Firma PV Lab Germany GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

§ 13 Haftungsbeschränkungen

Die Firma PV Lab Germany GmbH haftet für Schäden des Kunden nur, soweit den Erfüllungsgehilfen Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden und die Schäden nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch nicht für Personenschäden. Pro Kunde besteht eine Haftungsbeschränkung auf das doppelte der jeweiligen Auftragssumme, maximal jedoch von 25.000 € pro Auftrag, sowie 50.000 € pro Jahr. Im Sinne der Haftungsbeschränkung werden Special Purpose Vehicles dem jeweiligen kontrollierenden Unternehmen zugerechnet.

 

§ 14 Urheberrecht

Die Firma PV Lab Germany GmbH behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtlich sind, das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Berichte bzw. weitere Unterlagen der Firma PV Lab Germany GmbH Dritten zugängig zu machen oder zu Zwecken des Wettbewerbs zu verwerten oder zu veröffentlichen und zu vervielfältigen; ergänzend gelten zum Schutz der Fa. PV Lab Germany GmbH die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

 

§ 15 Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen,

dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und firmenintern weitergeben werden.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die in diesem Paragraphen enthaltenen Regelungen. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Potsdam, der Sitz der PV Lab Germany GmbH. Erfüllungsort ist der Ort an dem die Leistungen zu erbringen sind, ansonsten Potsdam. Rechtsverbindlich ist jeweils die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PV Lab Germany GmbH.

 

Stand Oktober 2018

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